Das Recht des Kindes

Die Verwirrung der Kleinbürger über das spätestens seit Rousseau gar nicht mehr so neue Rechtsubjekt „Kind“ ist offenbar. Kinder waren einst das Eigentum der Eltern und wurden wahlweise als Produktionsmittel oder Konsumptionsware verwendet, verheiratet und zur Mehrung ihres Wertes verprügelt. Ein Zweig der Beschneidungsbefürworter vertritt nun die Meinung, das Kind sei im Besitz der Eltern und damit gelte das Eigentumsrecht, mit ihm gewissermaßen zu verfahren, wie es beliebt. Ein gesellschaftlicher Eingriff in dieses Private kündige den Faschismus an, die Abschaffung jedes Privaten.

In der Beschneidungsdebatte krankt dieses Argument stets an der falschen Voraussetzung, dass es sich bei der Beschneidung um ein harmloses, irgendwie akzeptables Ritual handle und daher der gesellschaftliche Eingriff maßlos sei. Im Kern ist das also wieder kein rechtliches Argument, sondern um eine medizinische Fehlinformation. Der Eingriff des Gesellschaftlichen wird gar nicht per se als Skandal betrachtet vielmehr die vermeintliche Maßlosigkeit. Nehmen wir einmal an, es handele sich um Maßlosigkeit, so wäre selbst diese innerhalb einer gewissen Varianz zu situieren.

Das Rechtssubjekt Kind steht in einer Reihe von Rechtssubjekten, die ihr Recht nicht selbst wahrnehmen oder einklagen können und bei denen zwangsläufig eine gesellschaftliche Instanz entstehen muss, die das Recht einklagt. Da wären etwa jene Menschen mit Behinderungen, deren intellektuelles oder körperliches Vermögen keine eigenständige Formulierung von Rechtsansprüchen gestattet. Für sie gibt es Kontrollinstanzen, die sicherstellen sollen, dass sie nicht in Sklaverei oder Misshandlung leben müssen. Es gibt rechtliche Vorschriften für behindertengerechtes Bauen und für die Standardpflege.

Dann wären da die Tiere. Das Tier ist zwar Privateigentum einer Person, dennoch wird bei Verdacht der Tierquälerei ermittelt. Jemand, der seinen Hund auf dem Hof verprügelt, könnte ihn bald polizeilich entwendet bekommen. Ein Zoo oder Bauernhof, der tierrechtliche Mindesstandards nicht erfüllt, wird geschlossen ohne dass das Tier je ein Wort vor Gericht aussagen muss.

Und zuletzt die Toten. Bei den Yanomamö werden Verstorbene verbrannt und die Asche mit Bananenbrei gemischt gemeinsam getrunken. Von anderen Gesellschaften kennen wir zumindest überlieferte Rituale, nach denen der Kopf des Toten abgetrennt, separat bestattet oder eventuell als Schädel verziert und aufgebahrt wird. In Ghana gibt es im Norden den Brauch, Tote in der eigenen Schlafhütte zu bestatten, den Lehmboden zu erneuern und dann stets 10 Zentimeter über der Leiche der Mutter zu schlafen. Alle diese Rituale gälten in Deutschland als Störung der Totenruhe oder Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und wären trotz allgemeiner Harmlosigkeit verboten.

Wie auch immer man die einzelnen rechtlichen Verregelungen bewertet: Tote, Tiere und Menschen mit Behinderungen sind Rechtssubbjekte, die gesellschaftlichen Normierungen unterliegen und die gesellschaftliche Instanzen seit Jahrzehnten sowohl kontrollieren als auch einklagen, ohne dass eine Korrelation zu florierendem Antisemitismus, Faschismus oder Antiziganismus hergestellt werden könnte. Wenn nun aber das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gegen seine religiösen Eltern in der Beschneidung plötzlich öffentlich verhandelt wird, sehen vermeintliche Liberale hier den Faschismus heraufziehen.

Die Entwicklung der Kinderrechte ist dem Erfolg der einst als „jüdische Unart“ verschrieenen Traumatheorien zu verdanken. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges entstand eine Debatte, ob Misshandlung und körperliche Züchtigung aus Kindern jene Sadisten oder pathischen, zur Solidarität unfähigen Individuen schuf, die im zweiten Weltkrieg dann, wenn nicht selbst Massaker begingen so doch widerstandslos diese bezeugten. Die Entwicklung von Kinderrechten in Deutschland erfolgte mit einer antifaschistischen Argumentation: Das Ideal des gesunden Kindes war zu Mitleid, Individualität, Freude und Solidarität fähig. Im Zuge dieser Argumentation wurde zunächst die infame körperliche Züchtigung an Schulen ausgerottet. Das Züchtigungsrecht der Eltern fiel in anderen Staaten früher, in Deutschland erst 2000, Großbritannien folgte 2004.

FGM, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien, ist in Deutschland nicht explizit verboten, sie fällt allerdings nach allgemeiner Auffassung unter den Strafbestand der gefährlichen oder schweren Körperverletzung. Eltern, die ihr Kind im Ausland verstümmeln lassen, machen sich der Mittäterschaft schuldig und können belangt werden.

Dass nun, nur 12 Jahre nach dem Verbot der Ohrfeige und noch mitten in der rechtlichen Diskussion um FGM auch die Beschneidung diskutiert wird, ist überhaupt nicht „überraschend“ oder unzeitgemäß, sondern stellt sich als logische Folge der vorgehenden Diskurse dar. Die Integrität des Kindes wurde schrittweise heraufgestuft, jeweils für normal und kultürlich gehaltene Praktiken hinterfragt. Die altbekannten Reaktionsmuster finden sich nun in der Beschneidungsdebatte: Es sei normal, Kultur, Religion, schon immer so gewesen, harmlos, und: Recht der Eltern auf das Kind. Die Erfahrung mit den bisherigen Diskursen kann zu einem skeptischen Optimismus der Vernunft führen: Im Endeffekt wurde, teilweise nach jahrzehntelangen Kämpfen, das Recht des Kindes erweitert und religiöse Instanzen sowie rachsüchtige Eltern und Lehrer in Schranken verwiesen. Es bleibt zu hoffen, dass sich das im Falle der Beschneidung rascher und zumindest ähnlich effektiv ereignet.

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Dieser Text ist eher ein Nachtrag. Die Trilogie zur Beschneidung auf Nichtidentisches ist über folgende Links abrufbar:

Ein Beitrag zur Beschneidungsdebatte

„Die latente Unehrlichkeit ihres positiven Israel-Knacks“ – Eine Diskussion der Gegner der Gegner der Beschneidung

Schuld und Vorhaut

22 thoughts on “Das Recht des Kindes

  1. Das ist schon interessant, dass man einem Toten die Vorhaut nicht posthum entfernen dürfte, weil das Störung der Totenruhe wäre, einem Säugling aber schon, weil dann das Erziehungsrecht über das Individualrecht gesetzt wird.

    Auch fiel mir noch ein Vergleich ein: Für die Eheschließung wird der Eingriff des Staates kommentarlos akzeptiert. Man kann nicht einfach die Ehe bei der Steuer anmelden, sondern muss sich standesamtlich trauen lassen, da wird dann mittels Abschrift aus dem Geburtenregister kontrolliert, welche Hebamme einen zur Welt brachte, was deren Adresse damals war und ob man tatsächlich geboren wurde. Ein höchst autoritärer Eingriff ins Privateste, der aber nicht ansatzweise so hinterfragt wird, wie eine offensichtliche Körperverletzung.

  2. Artikel 24c der UN-Kinderrechts-Konvention sagt unmissverständlich:
    „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

    Die Beschneidung von Mädchen gilt zu Recht in der EU als Straftat, die Beschneidung von männlichen Säuglingen und minderjährigen Jungen soll aber weiterhin als religiöser Brauch durchgehen – eine absurde Ungleichbehandlung, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand haben kann.

    Und nun will der Deutsche Bundestag die Kinderrechte zugunsten archaischer Riten beschneiden? Dem sollte der gesunde Menschenverstand Einhalt gebieten!

    lg LL

  3. Oh – das mit Toten und Neugeborenen ist genial interessant, danke Meister Riedel!
    Dennnnn – der Grund für die Vorhaut-befreiung ist, daß Kids keinen SchmutzSchmerz mehr haben.
    Und tote haben sowas nicht, oder?
    Also – der Mohel macht es wunderbar für ne gute (jüdische) Familie.
    Happy Kids! 🙂

    • Es gibt keinen Schmutzscherz.
      Das kann man vielleicht Menschren einreden, die das Leben mit Vorhaut nicht kennen. Es gibt keinen besonderen Gestank, es gibt keine Entzündungen, es gibt keine Krankheiten. Alles ist sauber und schön und fühlt sich gut an.
      Es ist aber interessant, warum Menschen diese Vorstellung haben.

  4. „….Die Erfahrung mit den bisherigen Diskursen kann zu einem skeptischen Optimismus der Vernunft führen…“

    So sehe ich das auch. Die Zeit ist reif.

    Ich setze meine Hoffnung in dieser Sache unter anderem auf die Frauen. Nicht weil sie die besseren Menschen wären. Sondern weil sie das Ritual nicht mit dem eigenen Leib verinnerlicht haben.

    Das Machtwort der Frau muss nicht in den großen Zeitungen stehen, es muss auch nicht vom großen Ganzen handeln, von Aufklärung und Recht und Freiheit. Es reicht, wenn es für den einen Menschen gesprochen wird, der da gerade auf dem Weg ist. Ein einfaches Nein. Mit meinem Kind nicht.

    In diesem Sinne ein Hoch auf die Schwester des Arztes Gil Yaron, ohne die dieser Artikel wohl nie geschrieben worden wäre: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungsdebatte-unsere-seltsame-tradition-11827726.html

  5. Leider gibt es auch die gegenteilige Sorte Mütter, die eher unter das Phänomen Munchausen-by-proxy fallen. Eine davon schrieb einen Aufruf, gerade jetzt die Kinder beschneiden zu lassen, als Demonstration, dass man sich nicht alles bieten lasse. Hat natürlich keinerlei Verdacht auf sich. Es wird gerade sehr viel an gesellschaftlichen Konflikten am Kind ausagiert und manchmal bekomme ich den Eindruck, die Vorhaut der Kinder wird bei einigen vor allem dem Antisemitismus geopfert, den man damit bannen will. Eben das behaupten jene Kommentare, die aus der Shoah die Verpflichtung zur Beschneidung ableiten, nur so könne man es Hitler heimzahlen und das jüdisch-sein gegen sein Ansinnen verteidigen. Hannes Stein zum Beispiel argumentiert exakt so. Nicht die Beschneidung, israelische und US-amerikanische Atomwaffen sichern heute das Judentum als Institution, und natürlich ein dezidiert säkularer Staat namens Israel. Und zahllose lebhaft diskutierende Gemeinden. Nicht wenige, die hier so auffällig borniert auf Orthodoxie bestehen, sind in anderen Dingen ganz liberal, wenn nicht atheistisch. Hier zum Syndrom, das ich sicher nicht in toto unterstelle, aber als Nuance doch zur Reflexion anempfehlen möchte: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnchhausen-Stellvertretersyndrom

    Ein Referent über das in Reinform eher seltene Problem zitierte eine Erfahrung, nach der Mütter (ohne religiöse Spezifizierung) signifikant in ehelichen Konfliktlagen plötzlich ihre Söhne beschneiden ließen.

    • „…Leider gibt es auch die gegenteilige Sorte Mütter…“

      Dem stimme ich zu. Ich dachte auch nicht an eine plötzliche Vereinigung aller jüdischen und muslimischen Mütter, die dann über Nacht das Ritual abschaffen würde.

      Aber es könnte, ausgelöst durch die große Debatte, Einzelfälle geben. Vereinzelte Einzelfälle, wiederholte Einzelfälle, Häufung von Einzelfällen.

    • Das mit den ehelichen Konfliktlagen ist ja grauenhaft! Da rächen sich also Frauen an ihrem Mann, indem sie seinem Sohn die Vorhaut abschneiden. Das ist schlicht irre.

  6. Das fließt dann eigentlich nahtlos über in das Phänomen phallische/kastrierende Mutter, die ihre Unterdrückung und/oder neurotischen Triebkonflikte als übergriffige Überfürsorge an das Kind weitergibt. Die Trennung zwischen eigenen Wünschen, eigener Identität und Kind misslingt dann, die konfligierenden Instanzen verschwimmen und es kommt zu „Fehlleistungen“, in denen das Kind unbewusst geschädigt oder schädigenden Dritten widerstandslos ausgeliefert wird, natürlich dann mit Trost überhäuft und umsorgt werden darf. Das zieht sich als weiteres Phänomen in die generelle, oft lustvolle Teilhabe von Frauen an der Unterdrückung anderer Frauen, insbesondere ihrer Töchter, fort. An den Söhnen kommt dann die ganze Ambivalenz in der Wahrnehmung der Männer zum Tragen: Überidentifikation, Umsorgen, Beherrschen, Verniedlichen, aber eben auch Kastrieren, züchtigen, bestrafen. In beiden Fällen muss der Sohn die Rache der Mutter am patriarchalen Prinzip aufnehmen.
    Nota bene, mitnichten sei hier unterstellt, das sei ein spezifisches Problem von Islam und Judentum, es wird hier eine Generalisierung von kulturübergreifend auftretenden Modellen vorgenommen, in denen es jeweils zu diesem Phänomen kommt.

    • Mit „unbewusst“ hatte ich immer so meine Schwierigkeiten. Dass sich die Täterinnen selbst eine Entschuldigung zurechtbasteln, zeigt mMn, dass sie sich sehr wohl ihrer Schuld bewusst sind. Und gerade Fürsorge ist klassisch weibliche Gewalt.

  7. „….Ein gesellschaftlicher Eingriff in dieses Private kündige den Faschismus an, die Abschaffung jedes Privaten. „….

    Ich denke, viel hängt von der einen Frage ab, die aber leider schwer zu beantworten ist: Was erlebt der Säugling an diesem achten Tag?

    Die harmlose Variante der Geschichte sieht etwa so aus: Höschen runter, Vorhaut ab, Höschen hoch, alle feiern ein frohes Fest, der Junge merkt fast nichts und ist ab jetzt aufgenommen in der Gemeinschaft seines Volkes.

    Wenn diese Variante stimmt, dann wäre ein staatlicher Eingriff tatsächlich schwer zu rechtfertigen. Das Bild vom alles kontrollierenden Staat drängt sich auf.

    Eine weniger harmlose Variante geht so: Ein Junge wird geboren und darf sieben Tage vertrauensvoll die Welt erleben. Ein hochsensibler Organismus, noch kein Ich zwar, aber sehr wohl ein erlebendes Lebewesen, das allemal eine Seele hat. Am achten Tag dann wird dieser Junge einer minutenlangen Genitalfolter ausgesetzt. (Die Minute eines Säuglings könnte länger sein als die eines Erwachsenen.) Zu einem Zeitpunkt, wo es noch keine Begriffe gibt, keine Lebenserfahrung, keine Ausdrucksmöglichkeit außer dem Schrei und der Schockstarre, wird dem Kind ein Alptraum aus Schmerz und Ohnmacht in die Seele gebrannt. Ohne böse Absicht zwar und begleitet von der aufrichtigen Liebe seiner Eltern. Aber wie soll ein Säugling das aufnehmen?

    Weitere Varianten sind denkbar. Alle sind wohl gleichermaßen wahr und erwiesen, je nachdem, welche Expertenmeinung der eigenen Auffassung am nächsten kommt. Außerdem gibt es ja noch die Muslime und die Amerikaner, die zu ganz anderen Zeitpunkten beschnitten werden. Immerhin gibt es eine Diskussion.

    • Die Minute des Säuglings ist mit Sicherheit viel länger als wir Großen das nachempfinden können.
      Ich glaube, dass Verletzungen am Körper auch Wunden an der Seele erzeugen. Schnitte in die Geschlechtsteile zerstören das sexuelle Selbstbewusstsein.

  8. Mit dem Vorhaben des Bundestages ein Beschneidungsgesetz zu erlassen, erreicht die Debatte eine neue Dimension. Wenn tausend Jahre alte religiöse Gebote zu Quellen von Gesetzen im Jahre 2012 werden sollen ist dies nicht unbedingt ein beruhigendes Zeichen.

    „Sobald also ein solches Gesetz in Kraft treten würde, hätte man kaum mehr eine Handhabe, Genitalverstümmelung von Mädchen noch effektiv zu ahnden“, schreibt Thomas von der Osten Sacken in der Jungle Word.

    http://jungle-world.com/jungleblog/1790/

    Überdies meine volle Zustimmung zu dem Nachtrag zur Beschneidungs-Trilogie von Felix Riedel.

  9. m.m.n. wird in der ganzen diskussion über die beschneidung eine unversehrtheit für das kind gefordert, deren motivation und begründung neben der rein medizinischen sach-ebene nicht viel mehr vorzuweisen hat als den progressiven moment der gesellschaft und der damit korrelierenden gesetzgebung. aka: ist doch fortschritt beschneidung zu verbieten, schon wegen dem selbstbestimmungsrecht des säuglings.
    dabei soll nun also die entscheidungsfreiheit der eltern zugunsten des staates beschnitten werden. die hier postulierte errungenschaft: „Im Endeffekt wurde, teilweise nach jahrzehntelangen Kämpfen, das Recht des Kindes erweitert und religiöse Instanzen sowie rachsüchtige Eltern und Lehrer in Schranken verwiesen“ ließe sich auch umformulieren in: der staat hat über jahrzehnte seine rechte gegenüber den kinder ausgebaut um diese vor seinen eltern, lehrern und religionsvorstehern zu schützen. warum folgt keine kritik am staat?-weil der fortschrittliche gesetze erlässt? vielleicht.
    in mir widerstrebt sich etwas diesem ganzen gutmenschentum, welches glaubt endlich einer archaischen praxis das handwerk gelegt zu haben, ohne zu bemerken dass der damit verbundene gesellschaftliche fortschritt („stop circumsation – save democracy“) vielleicht doch nicht so groß ist wie es scheint.

    • Wenn man die Beschneidung ohne Einvernehmen an einem Erwachsenen vollzöge, würde man die Täter wohl ganz gut verklagen können (Freiheitsberaubung + Genitalfolter + bleibende Verstümmelung + Traumatisierung).

      Die einfache Frage ist doch, warum soll dasselbe bei einem Säugling erlaubt sein?

      Bestand nicht die Idee des Rechstaates darin, den Schwachen gegen den Starken zu verteidigen? Und wer ist der schwächste Mensch?

  10. Pingback: Kritische Rezension: Interventionen gegen die deutsche “Beschneidungsdebatte” « Nichtidentisches

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