Arbeitsbedingungen in der Ethnologie

Als Handreichung für Studierende und Nachwuchswissenschaftler mache ich diesen Text zugänglich:

Arbeitsbedingungen in der Ethnologie.pdf

 

Zur Kontextualisierung: Die folgenden, von mir eingebrachten Anträge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Ethnologie wurden von der Mitgliederversammlung der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde 2017 abgelehnt. Hier die ungekürzten Antragstexte:

 

Antrag: „Öffentliche Forderung nach einer Sonderstellung für ethnologische Forschungen“

Auf der Mitgliederversammlung (2017) der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde soll folgende Resolution beschlossen werden:

Die Mitgliederversammlung der DGV fordert private und öffentliche Institutionen zur Wissenschaftsfinanzierung (Deutsche Forschungsgesellschaft, Parteienstiftungen, Volkswagenstiftung, etc.) öffentlich auf,

  1. die Qualität ethnologischer Forschungen durch Anerkennung der besonderen Voraussetzungen sicher zu stellen und bei Promotionsforschungen pauschal den spezifischen Mehraufwand von ethnologischen Forschungen mit mindestens einem zusätzlichen Jahr Literaturrecherche und
  2. mindestens einem zusätzlichen Jahr Feldforschungsstipendien zu gewährleisten;
  3. sowie die Förderungsdauer für Promotionen auf mindestens 5,5 Jahre, die durchschnittliche Dauer geisteswissenschaftlicher Promotionen, anzuheben.

Begründung: Ethnographische Forschungen erfordern im Durchschnitt ein höheres Maß an Vorbereitung als Forschungen im Durchschnitt der anderen Fächer. Der Erwerb einer fremden Sprache wird allgemein mit zwei Jahren veranschlagt. In Regionen mit überlappenden Sprachen ohne linguistisches Grundlagenwerk oder mit komplexer Schrift wird der Spracherwerb zusätzlich erschwert. Die gründliche Kenntnis einer Region und Gesellschaft sind unabdingbar, um vorschnelle Urteile und falsche Handlungsanweisungen zu vermeiden. Das Einlesen in eine fremde Landes- und Regionalgeschichte erfordert zusätzliche Akribie, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die Multifaktorialität insbesondere von konfliktanthropologischen Themen erfordert eine sehr gute Kenntnis allgemeiner theoretischer Grundlagen und lokal- und themenspezifisch Fachwissen in Philosophie, Psychologie, Ökologie, Medizin. Der für die Ethnologie charakteristische Dialog zwischen  Mikro- und Makroebene kann nicht annähernd mit geisteswissenschaftlichen Arbeiten in eigener Sprache und im eigenen Land verglichen werden. Feldforschung entfernt zudem von Netzwerken, Tagungen, Institutskultur. Gerade deshalb muss eine längerfristige Sicherheit für ethnologische Promotionsforschungen gewährleistet sein.

 

Antrag: „Schaffung eines humanitären Budgets für ethnologische Forschungen in prekären Verhältnissen“

Die Mitgliederversammlung (2017) der DGV fordert die DFG und vergleichbare Forschungsinstitutionen öffentlich auf, ein humanitäres Budget für Forschungen in prekären Verhältnissen bereit zu stellen, das auch nach der Forschung und nach einem Ende des Beschäftigungsverhältnisses abrufbar bleibt.

Begründung: Für Forschende aus Industrieländern bedeutet das Leben in einer Gesellschaft mit einer um bis zu 30 Jahren verringerter Lebenserwartung eine Vielzahl von existentiellen Entscheidungen. Wo das Überleben von SchlüsselinformantInnen nicht gesichert ist und staatliche Institutionen auf absehbare Zeit versagen wird den Forschenden aufgebürdet, zwischen dem wahrscheinlichen Tod und Krankheit von Informanten und der eigenständigen Übernahme der Kosten von Krankenhausaufenthalten und Nahrung zu wählen. Diese Situation zwingt Forschende entweder in eine altruistische, selbstschädigende oder in eine zynische Position.
Die DGV setzt einen Ausschuss ein, der einen Richtwert für ein abrufbares humanitäres Budget ermittelt. Dafür müssen Forschungsgegenstand und Region einer spezifischen Prüfung unterzogen werden. Ein Teil des Budgets soll langfristig verfügbar sein: Ethnographie erlaubt keine Forschung im Anonymen, sondern beruht auf der Bildung langfristiger sozialer Bande mit den ForschungspartnerInnen, deren spätere Krisen auch nach Ende der Feldforschung noch Dringlichkeit haben und deren Verantwortung direkte Folge der Forschung ist.

 

Antrag: „Ermittlung und Anerkennung von Berufskrankheiten und Berufsrisiken von EthnologInnen.“

Die Mitgliederversammlung (2017) der DGV beschließt:

Die DGV ruft EthnologInnen öffentlich dazu auf, Daten und Schriften zu übermitteln, die einen Rückschluss auf Todesursachen und berufsgefährdende Erkrankungen unter EthnologInnen ermöglichen. Die Daten werden einer vom DGV-Vorstand zu ermittelnden medizinischen Forschungsgruppe übermittelt. Sie soll insbesondere das Risiko von EthnologInnen ermitteln, durch die Feldforschung an Hautkrebs, Tropenerkrankungen, Schädigung durch Umweltgifte und Unfälle, Traumatisierung und psychische Beeinträchtigung geschädigt oder getötet zu werden. Das Ergebnis soll Grundlage für eine Anerkennung von spezifischen Berufskrankheiten von Ethnologen bilden und zur künftigen Ermessung einer Risikozulage für ethnologische Forschungen dienen.

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